
Fondsanlagen nachhaltig integrieren
Eine Welt im Wandel eröffnet auch neue Chancen für ESG-Investments. Bei dem Nachweis der Wirkung nehmen die Anforderungen allerdings zu. Union Investment hat in Zusammenarbeit mit dem BVR hierfür ein Stufenmodell entwickelt.

Ein Beitrag von Christian Senzel, Produktmanager im Nachhaltigkeitsmanagement Institutionelle Kunden bei Union Investment Institutional
Die Finanzindustrie steht im besonderen Fokus des EU-Aktionsplans „Finanzierung Nachhaltigen Wachstums“. Ihr Finanzhebel spielt eine zentrale Rolle, damit die Wirtschaft die ambitionierten europäischen Klimaziele des „EU Green Deal“ und damit die Transformation zu einer emissionsarmen Ökonomie erreichen kann. Insofern gewinnen ESG-Bewertungen eine zunehmende Bedeutung für die Steuerung der Kapitalanlagen. Das bezieht sich auch auf ihre Investitionen und Eigenanlagen.
Zwei Maßnahmen aus dem zehn Punkte umfassenden Aktionsplan der EU, die hierfür wichtige Impulse geben, sind die Taxonomie und die Offenlegungsverordnung (OffVO). Die weiterhin im Aufbau befindliche Taxonomie definiert wie eine Art Lexikon die Nachhaltigkeitskriterien für die verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten und hilft damit bei der Einordnung, welche Emittenten in den Finanzprodukten nach EU-Verständnis nachhaltig einzustufen sind. Die Offenlegungsverordnung ist dagegen eine Berichts- und Transparenzpflicht für die Produkthersteller in der Finanzbranche, die ausschlaggebend ist, wie Finanzprodukte klassifiziert werden. Aufgrund der Offenlegungsverordnung werden Fonds seit März 2021 unter Nachhaltigkeitskriterien in drei Klassen eingeteilt (siehe unten stehende Abbildung).
Die Offenlegungsverordnung sorgt für erhöhte Transparenz
Seitdem hat Union Investment in Zusammenarbeit mit dem BVR die Regeln im Sinne der OffVO auf ihre Publikumsfonds angewandt. Von 130 Produkten wurden rund 50 auf Artikel-8-Fonds (mit ESG-Basisfilter ohne den Nachhaltigkeitsfilter) umgestellt. Dazu zählen auch alle Spezialfonds von UIN. Zwei Fonds wurden bereits auf Artikel 9 umgestellt (SDG Equities und die Green Bonds), diese werden seit dem 1. August 2022 ergänzt um UniInstitutional Alternative Energien S.A. SICAV-RAIF – Regenerative Energien 1 (siehe Box). Die Artikel-9-Fonds geben Banken die Gelegenheit, die Bilanz bei den Nachhaltigkeitsaktiva, der sogenannten Green Asset Ratio, zu verbessern. Gleichzeitig ist der Fonds als alternatives Investment ein Stabilisator in der Asset Allocation.
Stufenmodell vom Filter zum Wirkungsnachweis
Damit ist die Unterstützung von Banken auf ihrem Nachhaltigkeitskurs durch die genossenschaftliche FinanzGruppe aber noch nicht abgeschlossen. Das BVR-Stufenmodell (siehe unten stehende Abbildung) begleitet die Banken auch in Bezug auf die Eigenanlage mit Spezialfonds in eine nachhaltige Zukunft. Das Modell besteht derzeit aus vier Stufen, die mit den Vorgaben der EU-Regulierung harmonisiert werden sollen. Der Plan beginnt schon jetzt mit der Umsetzung von Einzelmaßnahmen und einer situativen Bewertung des Portfolios nach Nachhaltigkeitskriterien.
Das Stufenmodell des BVR zur Integration von Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Eigengeschäft
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„In Stufe 2 etwa ab Ende 2022 ist ein jährliches Screening des Portfolios und Ableitung entsprechender Maßnahmen zur Erhöhung des Nachhaltigkeits-Scores vorgesehen“, erläutert Katrin Lohmann, Leiterin Sortimentsmanagement & Nachhaltigkeit bei Union Investment Institutional. Ab Stufe 3 sollen dann laut Lohmann alle Portfolios und auch die Spezialfonds bis Ende 2024 einen positiven Beitrag zu den SDGs oder Klimazielen leisten (SDG-Impact-Quote mindestens fünf Prozent) sowie mindestens Investmentfonds gemäß Artikel 8 in den Direktanalagen beinhalten.
Stufe 4 sieht dann optional ausschließlich Investitionen in Titel mit gutem NH-Rating vor. Schon jetzt bietet Union Investment für alle Publikumsfonds ein Nachhaltigkeits-Screening und Reporting an, um die Einsatzfähigkeit für Stufe 2 oder 3 des Stufenplans zu prüfen und zu aggregieren, wie sich die SDG-Quote zur Gesamtbankstrategie verhält.
Fazit
Nachhaltigkeit bleibt ein Thema in Bewegung. Mit dem BVR-Stufenplan von Union Investment und der DZ Bank stehen geeignete Instrumente zur Umsetzung in Direktanlagen in institutionellen Publikumsfonds und Spezialfonds bereit.
Fonds-Update: Nachhaltig in erneuerbare Energien investieren
Union Investment hat einen neuen nachhaltigen institutionellen Publikumsfonds zum Thema erneuerbare Energien aufgelegt. UniInstitutional Alternative Energien S.A. SICAV-RAIF – Regenerative Energien 1 ist nach der Offenlegungsverordnung als ein Artikel-9-Fonds klassifiziert, was dem höchsten von der Taxonomie vorgesehenen Nachhaltigkeitsgrad entspricht.
Der Fonds befindet sich seit dem 1. August 2022 in der Zeichnungsphase und investiert europaweit und breit diversifiziert in die erneuerbare Energieerzeugung, wobei Photovoltaik, Windenergie und Speichertechnologien im Vordergrund stehen. Mögliche Projektentwicklungsrisiken wurden ausgeschlossen, weil der Fonds ausschließlich in entwickelte Projekte investiert. Das neue Fondskonzept wurde gemeinsam mit der EB – Sustainable Investment GmbH (EB-SIM) entwickelt, die als Anlageberater agiert. Sie ist ein nachhaltiger Asset-Management-Spezialist und eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Bank. Die Zeichnungsphase für den neuen Fonds läuft noch bis zum 31. Oktober 2022.
Chancen und Risiken
Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken des Fonds UniInstitutional Alternative Energien S.A. SICAV-RAIF – Regenerative Energien 1 entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den wesentlichen Anlegerinformationen sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie von Ihrem Kundenbetreuer erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Erwerb.
Stand aller Informationen, Erläuterungen und Darstellungen:
10. Oktober 2022, soweit nicht anders angegeben.