Fonds-Reporting
Offenlegungsverordnung
Ein Kernziel des EU-Aktionsplans ist die Förderung der Transparenz von Nachhaltigkeitsinformationen. In der so genannten Offenlegungsverordnung sollen neue Transparenzpflichten hinsichtlich nachhaltiger Investments und ESG-Risiken geregelt werden. Die Offenlegungsverordnung soll ab dem 10. März 2021 gelten.
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